Landauf, landab setzt das närrische Fasnachtstreiben ein. Wer trotz Festlaune die Risiken kontrollieren und gleichzeitig die Fasnacht geniessen will, verzichtet auf einen übermässigen Alkoholkonsum.
Die Fasnacht kennt keine Grenzen. Das ausgiebige Feiern hat eine lange Tradition. Opulente Fasnachtsessen in den Zunft- und Gesellschaftsstuben, exzessive "Fress- und Saufgelage" oder Plünderungen der Vorratskammern zeichneten im Mittelalter die Fasnacht aus. Im Fasnachtsfieber sind die Menschen heute noch ausgelassener und ungehemmter als sonst. Das närrische Treiben führt mitunter zu riskanten Alkoholexzessen. Alkoholvergiftungen, erhöhte Risikobereitschaft, Verkehrsunfälle oder Gewaltakte können die Folgen sein. Wie lässt sich die Fasnacht ohne diese Risiken geniessen?
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Betrunkene ist in fast allen Kantonen gesetzlich verboten. "Auch der Jugendschutz ist an der Fasnacht nicht ausser Kraft gesetzt", ruft Jacqueline Sidler, Präventionsfachfrau der SFA, in Erinnerung. So dürfen Bier und Wein grundsätzlich erst an Jugendliche ab 16 Jahren, Spirituosen, Aperitifs und Alcopops erst an über 18-Jährige abgegeben werden. Das Servicepersonal kann auf das obligatorische Schild zur Altersfreigabe verweisen.
Zur Kennzeichnung des Alters eignen sich Kontrollarmbänder, die von vielen kantonalen Präventionsfachstellen angeboten werden. Bewährt haben sich die Ampelfarben (rot für unter 16-Jährige, gelb für 16- und 17-Jährige und grün für 18-Jährige und ältere). Festveranstaltende handeln konsequent, wenn sie ihr Personal schulen und auf schwierige Verkaufssituationen vorbereiten und wenn sie auf Alkoholwerbung sowie -sponsoring verzichten.
Alle wichtigen Informationen zu den Themen Alkoholkonsum und Jugendschutz finden sich auf der SFA-Website: