Bei sehr frühzeitiger Erkennung können in manchen Fällen bösartige Veränderungen auf endoskopischem Wege (Spiegelung) entfernt und das Entartungsrisiko minimiert werden.
Das Ziel jeder Therapie ist in erster Linie die Wiederherstellung respektive Erhaltung der Nahrungspassage. Eine Entfernung des Tumors macht nur dann Sinn, wenn dieser ohne Restbefunde herausgeschnitten werden kann. Welche Therapie zur Anwendung kommt, hängt von der Lage, dem Stadium, der Gewebeart und den Zusatzerkrankungen des Patienten ab.
Tumore im Halsbereich werden initial bestrahlt und mit Chemotherapie behandelt, so dass der betroffene Speiseröhrenteil entfernt werden kann. Das fehlende Stück wird meist durch ein Stück Dünndarm ersetzt.
Weiter im Brustkorb gelegene Tumore können allenfalls auch mit Bestrahlung und Chemotherapie vorbehandelt werden. Die Operation erfolgt dann entweder vom Bauch aus oder durch Eröffnung des Brustkastens, bei komplizierten Fällen auch durch einen kombinierten Zugang.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass eine regelmässige Nachsorge erfolgt.
Es gibt auch Fälle, wo eine Operation nicht mehr möglich ist, zum Beispiel wenn der Tumor bereits in die Hauptschlagader oder die Luftwege eingewachsen ist oder wenn bereits Ableger (Metastasen) bestehen. In diesen Fällen stehen folgende Therapiemassnahmen - die jedoch keine Heilung mehr bringen können - zur Verfügung:
- Bestrahlung
- Chemotherapie
- Aufsprengung von Tumorengen durch Endoskopie (Spiegelung)
- Einlage von Stents zum Offenhalten der Speiseröhre