Einige Nahrungsmittel enthalten einen hohen Anteil an sogenannten Trans-Fettsäuren (TFA). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dazu - zusammen mit der ETH Zürich - ein Faktenblatt erstellt.
Verschiedene Länder und Städte haben deshalb bereits rigorose Massnahmen ergriffen. In Dänemark z.B. dürfen seit drei Jahren Transfettsäuren nicht mehr als zwei Prozent des gesamten Fettgehalts eines Nahrungsmittels ausmachen.
New York-City ging sogar noch einen Schritt weiter. Die Restaurants in der amerikanischen Metropole dürfen seit Ende 2006 keine Öle mehr verwenden, die Transfettsäuren enthalten. Fast-Food-Ketten haben sogar freiwillig den Gehalt von schädlichen Fettsäuren in den Speisen reduziert.
Diese Tatsachen sowie das verstärkte Interesse der Bevölkerung und der Medien hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum Anlass genommen, ein Faktenblatt zu Trans-Fettsäuren (TFA) zu gestalten. Die Informationen sollen zu einem besseren Verständnis zu „Fett in unserer Ernährung“ beitragen. Der folgende Artikel ist eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Merkpunkten.
Laut BAG lag in der EU die Gesamtaufnahme an TFA in den Jahren 1995-96 schätzungsweise zwischen 1.2 und 6.7 g pro Tag, wobei in den Mittelmeerländern die Aufnahme am geringsten war.
Die Hauptquellen waren:
Der TFA-Anteil in den verschiedenen Lebensmitteln kann- je nach verwendeter Fett-Art - sehr unterschiedlich sein,
TFA sind ungesättigte Fettsäuren und entstehen:
Mehrfach ungesättigte Fettsäuren haben eine günstige Wirkung auf den Cholesterinspiegel im Blut. TFA hingegen haben eine ungünstige Wirkung:
Sie erhöhen den Anteil des „schlechten“ Cholesterins (LDL) und der Triglyzeride im Blut und reduzieren das gute Cholesterin (HDL). Dadurch steigt das Risiko für eine Arterienverkalkung (Arteriosklerose) und deren Folgeerkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle etc.). Zusätzlich können TFA Entzündungen begünstigen, den Fettstoffwechsel negativ beeinflussen und das Diabetes Typ 2-Risiko bei Frauen erhöhen.
Trans-Fettsäuren, egal welcher Herkunft, sollten möglichst in geringen Mengen aufgenommen werden: max. 1% der Tagesenergie (d.h. bei 2000 kcal pro Tag bzw. 8374 kJ pro Tag maximal 2 Gramm).
Über eine verbindliche Deklarationspflicht für TFA aus industrieller Fetthärtung und über die Einführung von Höchstmengen in der EU wird zurzeit noch diskutiert (bei Fertigprodukten, Patisserien und Gebäck maximaler Anteil 1 g TFA/ 100 g Produkt; bei Ölen und Margarinen max. 1 % des Gesamtfettanteils).
In den USA und Dänemark besteht bereits eine Deklarationspflicht für TFA. In der Schweiz ist der TFA-Gehalt bisher nur für Säuglingsnahrungsmittel (Anfangs- und Folgenahrungen) gesetzlich geregelt. Das BAG verfolgt aber weiterhin die Diskussionen und wird zum gegebenen Zeitpunkt Massnahmen treffen.